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NAVILOCK maptrip Truck Navigation Europa

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4043619628186

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Model nr.:62818
Manufacturer:DeLOCK


NAVILOCK maptrip Truck Navigation Europa

NAVILOCK maptrip Truck Navigation Europa


Technische Details

Lizenz

Geografische Abdeckung: Europe

Systemanforderung

RAM-Speicher: 512 MB
Minimum Prozessor: 700 MHz
Minimum HD Speicher: 4500 MB

Technische Details

Kompatible Betriebssysteme: Windows® XP/Vista/7
Windows® Mobile 5 +
Windows® CE 4.2

Language

Unterstützte Sprachen: Mehrsprachig

maptrip warnt Trucker vor dem Steckenbleiben in engen Gassen oder vor Kollisionen mit baulichen Hindernissen. Bereits bei der Routenplanung werden Hindernisse wie niedrige Brücken oder Tunnels, Gewichtsbeschränkungen, LKW-Sperrungen u.ä. in Abhängigkeit von Abmessungen und Gewicht des LKWs umfahren. Falls die Fahranweisungen aber ignoriert werden und dennoch auf ein Hindernis zugehalten wird, warnt maptrip energisch mit optischen und akustischen Hinweisen: Auf dem Navigationsbildschirm blinkt flächendeckend ein großes, die jeweilige Gefahrensituation wiedergebendes Warnsymbol, während aus den Lautsprechern ein nicht zu überhörendes Warnsignal ertönt. So soll der Fahrer auf die unmittelbar drohende Gefahr aufmerksam gemacht werden. Unterstützt wird die LKW-Führung vom aktuellem Tele Atlas Kartenmaterial, das weit mehr LKW-Attribute enthält als bisher. Mit der Funktion "Strecke sperren" können per Klick in der Karte beliebig viele Straßen individuell und dauerhaft für die Zielführung gesperrt werden.




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Equipment Protection Customer Information


 

1.    Der MTS Geräteschutz / 3 Jahre oder 5 Jahre:
Der MTS Geräteschutz bietet einen umfassenden Hardware-Schutz für jedes Neugerät, das beim Kauf mit einem Geräteschutz versehen wurde. Der Kunde / Versicherungsnehmer sichert sich durch den zusätzlichen Abschluss eines MTS Geräteschutzes für eine nur einmal zu bezahlende Prämie Leistungen, die weit über die Hersteller-Garantie des Gerätes hinausgehen.

Bei Abschluss eines MTS Geräteschutzes erhält der Versicherungsnehmer unter den Bedingungen in
Punkt 3 bei Hardwareschäden, die durch die, in der Deckungstabelle unter Punkt 1.2, angeführten Umstände während der Laufzeit des jeweiligen Geräteschutzes entstehen, die in Punkt 1.1 angeführten Leistungen. Selbstbehalte kommen nur bei Ungeschicklichkeit zum tragen (Punkt 2).

1.1    Leistungen:

1.1.1    Kostenlose Reparatur eines Hardwareschadens inklusive Arbeitszeit und Ersatzteile.

1.1.2    Ersatz des gekauften Gerätes im Totalschadensfall durch ein Neugerät.

1.2    Deckungstabelle:
Der MTS Geräteschutz hat keine "All-Risk" Deckung. Alle gedeckten Ursachen sind in der Deckungstabelle vollständig aufgelistet (taxative Aufstellung). Entsprechende Obliegenheiten, Nutzungsbedingungen und Ausschlüsse stehen unter Punkt 3.6 und 3.7.

1.2.1    Der MTS Geräteschutz deckt unvorhersehbare und plötzlich eingetretene Hardwareschäden durch folgende Ursachen:

    o    Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) mit Selbstbehalt
        (unter Ausschluss von Schäden durch nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung, Benutzung etc.)
    o    Mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder Fremdverschulden.
    o    Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck.
    o    Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch, etc.).
    o    Elementarschäden wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen.
    o    Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie Schäden durch Feuerlöschung.
    o    Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung.
    o    Indirekter Blitzschlag.
    o    Unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc.
    o    Material- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Herstellergarantie.
    o    Über- oder Unterspannung, elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung.

1.3    Versicherbare Geräte und Prämien:
Es können alle Elektrogeräte der folgenden Kategorien versichert werden: Desktop Computer, Computerperipherie (Drucker, Monitore etc.), Fax-, AB- und Telefongeräte, Handys, PDAs, Notebooks, Laptops, Projektoren, Spielekonsolen, Digitalkameras, Camcorder, TV-, DVD-, SAT-, Video-, und Audiogeräte sowie Haushaltsgeräte (braune und weiße Ware). Es gilt immer der angeschriebene Verkaufspreis ohne Stützungen (Provider, Hersteller etc.).

1.3.1    Bei Abschluss eines der Geräteschutzprodukte ist der Preis des zu schützenden Gerätes zu beachten. Je nachdem wird dann der entsprechende Geräteschutz ausgewählt.

   

Produkt Geräteverkaufspreis inkl. MwSt. bis Gesamtprämie 3 Jahre inkl.VSt. Gesamtprämie 5 Jahre inkl. VSt.
V1 / V7 € 500,00 € 39,90 € 59,90
V2 / V8 € 1.000,00 € 69,90 € 99,90
V3 / V9 € 1.500,00 € 89,90 € 139,90
V4 / V10 € 2.000,00 € 129,90 € 189,90
V5 / V11 € 2.500,00 € 159,90 € 239,90
V6 / V12 € 5.000,00 € 289,90 € 439,90

 

Die Prämie für den jeweiligen MTS Geräteschutz ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen und ist daraufhin 36 oder 60 Monate lang gültig.


2.    Selbstbehalte:
Selbstbehalte werden von den Gesamtkosten der Reparatur des geschützten Gerätes inklusive den Kosten eines eventuellen Kostenvoranschlages bzw. den Kosten eines Neugerätes im Totalschadenfall berechnet. Der Selbstbehalt kommt auch für Schäden, die sich erst durch die Analyse des Reparatur-Centers als Schäden durch Ungeschicklichkeit erweisen, zur Anwendung, eventuelle Kosten für Kostenvoranschläge werden in diesen Fällen nicht ersetzt.

2.1    MTS Geräteschutz:
2.1.1    Selbstbehalt von 25% jedoch mindestens € 30,- inkl. MwSt. bei allen Handys sowie allen stationären Geräten (Audio, Hifi, DVD, PC etc.).

2.1.2    Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens € 90,- inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach transportablen Geräten (Notebooks, Foto, Video, Auto-Hifi, MP3-Player etc.)

Dies gilt für Schäden durch Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten).

3.    Bedingungen:

3.1    Schadenbehandlung:
3.1.1    Der MTS Geräteschutz gilt unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In-Schutz. Bei Schäden an Geräten, die laut Konsumentenschutzgesetz eine Vor-Ort-Reparatur bedingen, ist die weitere Vorgangsweise mit dem MTS zu vereinbaren. Zur gültigen Anmeldung eines Schadens muss der Versicherungsnehmer neben dem defekten Gerät unbedingt auch die Versicherungspolizze zum MTS mitnehmen. Diese Polizze besteht aus der Originalrechnung über das betreffende Gerät inkl. dem MTS Geräteschutz und diesem Folder.

3.1.2    Bei jedem Schaden muss ein Schadensformular ausgefüllt werden. Der Schadenshergang ist vom Versicherungsnehmer selbst zu formulieren und in das Schadensformular einzutragen (ausgenommen Material- und Herstellungsfehler). Dabei sind folgende Punkte genau und vollständig anzugeben:

    o    Wer hat den Schaden verursacht - mit Angabe der Person
        (inkl. der eventuellen Angabe wessen Kind oder Haustier den Schaden verursacht hat)
    o    Wann und wo ist der Schaden entstanden - mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und Land
    o    Wie oder wodurch ist der Schaden entstanden - mit Angabe der tatsächlichen, ursprünglichen Ursache
    o    Was ist beschädigt - mit Angabe von Gerät und Beschädigung laut Versicherungsnehmer

3.1.3    Das Schadensformular ist vom Versicherungsnehmer persönlich, genau und wahrheitsgetreu, auszufüllen und zu unterschreiben. Angemeldete Schäden bzw. Schadensformulare ohne genauer, ausführlicher Schadenhergangs-Beschreibung und rechtsverbindlicher Unterschrift des Versicherungsnehmers werden nicht bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht in Deckung. Mündliche Mitteilungen oder Auskünfte, von wem auch immer, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Falsche, unrichtige oder bewusst unrichtige Angaben können zu einer Ablehnung des Schadens, zur Rückforderung von erbrachten Leistungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

3.1.4    Die Schadensfreigabe erfolgt durch die Versicherung bzw. deren Beauftragten. Die Beurteilung des Schadens einschließlich der Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht.

3.1.5    Nach der Schadensfreigabe wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät an den Versicherungsnehmer ausgegeben. Eventuelle Selbstbehalte, Kosten aus nicht gedeckten Schäden (siehe Punkt 3.7) sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an den MTS zu bezahlen.

3.1.6    Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) muss der Versicherungsnehmer auch die entsprechende behördliche Bestätigung zum MTS mitbringen.

3.2    Neugerätewert-Ersatz :
3.2.1    Der Versicherungsnehmer erhält im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für sein altes, defektes Gerät ein Neugerät, das technisch dem alten Gerät zumindest gleich oder besser gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Es zählt hier nicht der Anschaffungswert des alten Gerätes sondern ausschließlich der Wert des neuen Gerätes sowie dessen technische Vergleichbarkeit mit dem alten Gerät.

3.2.2    Bei gedeckten Totalschäden geht nach Ersatzleistung das entsprechende Gerät inklusive aller originalen Zubehörteile (Akkus, Netzteile, Speicherkarten, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse etc.) in das Eigentum der Versicherung über und der zugehörige Geräteschutz gilt als erloschen. Der Versicherungsnehmer erhält daher den Ersatz des Gerätes nur gegen Übergabe aller originalen Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung, an den MTS. Dies gilt sinngemäß auch bei defekten originalen Zubehörteilen (z.B. Netzteile)

3.2.3    Bei Nichtbeibringung der originalen Zubehörteile des alten Gerätes werden diese zu marktüblichen Preisen verrechnet bzw. von der zur Verfügung stehenden Schadenersatzsumme abgezogen.

3.2.4    Durch das entsprechende Ersatzgerät gelten alle zusätzlichen Aufrüstungen des alten Gerätes, die beim Kauf integriert waren, als ersetzt, unabhängig davon ob die Aufrüstung nun im Ersatzgerät notwendigerweise wieder aufscheint oder durch die bestehende Konfiguration des Ersatzgerätes hinfällig geworden ist. Aufrüstungen oder nachträglich in das alte Gerät eingebaute Aufrüstungen, die nicht bei Kauf des alten Gerätes mitgeschützt wurden, werden nicht ersetzt.

3.3    Ablöse:
Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.

3.4    Örtlicher Geltungsbereich:
3.4.1    Bei der Bauart nach stationären Geräten gilt die Betriebsstätte des Endverbrauchers. Bei Endverbrauchern mit mehreren Betriebsstätten ist das Gerät an jeweils der Betriebsstätte in Schutz genommen an der das Schadenereignis eintritt, soweit sich diese auf dem Gebiet der EU befindet.

3.4.2    Bei der Bauart nach transportablen Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinne, exklusive GUS-Staaten.

3.5    Deckungszeitraum (Laufzeit):
3.5.1    Der Deckungszeitraum des einzelnen MTS Geräteschutz-Paketes beginnt mit dem Geräte-Rechnungsdatum und endet in jedem Fall exakt 36 bzw. 60 Monate nach dem Geräte-Rechnungsdatum. Schadenseinreichungen nach Ablauf des Deckungszeitraumes werden nicht akzeptiert.

3.5.2    Bei Ersatz eines Gerätes oder einer Schadenersatz-Ablehnung durch die Versicherung nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur, etc.) sowie einer Ablehnung zur Zahlung des Selbstbehaltes durch den Versicherungsnehmer gilt der zugehörige MTS Geräteschutz als erloschen und es erfolgt keine anteilige Prämienrückvergütung.

3.6    Sonstige Schutzbedingungen:
3.6.1    Der Versicherungsnehmer ist für das gekaufte und geschützte Gerät auch verantwortlich. Dies schließt einen sorgsamen, sorgfältigen Umgang mit dem Gerät sowie eine sichere, vorausschauende Verwahrung, auch während des Transportes oder Tragens, mit ein.

Als Beispiel ist ein Schaden durch eine Nutzung des geschu?tzten Gerätes bei einer laufend feuchten oder staubigen Arbeitstelle bzw. im Regen nicht unvorhersehbar sondern klar vorhersehbar. Diese Benutzung des Gerätes entspricht auch nicht den Herstellervorschriften. Weiters kann es durch eine nicht sorgsame Verwahrung des Gerätes zu Flussigkeits-, Sturz- oder Bruchschäden (z.B. Mitwaschen in der Waschmaschine, Tragen in Hosen- oder Hemdtaschen etc.) kommen. Diese Schäden kann der Geräteschutz, neben anderen Risiken, nicht abdecken.

Da es bei diesen Schäden auch meist zu einem Datenverlust (Handy-Daten, Musiktitel, Photos etc.) kommt, sollte schon beim Kauf des Gerätes an ein entsprechendes, den Nutzungsgewohnheiten angepasstes, Tragezubehör gedacht werden. Das können robuste, eventuell wasserfeste, Handy- oder Phototaschen, aber auch Hüft- oder Armgurte fur den Kunden sein, der auch beim Sport nicht auf das Telefonieren, Photographieren oder Musik hören verzichten will.

3.6.2    Ihrer Bauart nach transportable Geräte (bewegliche Geräte wie Notebooks, Fotogeräte, Handys, MP3-Player etc.) müssen während des Transportes/Tragens ordnungsgemäß gesichert und verwahrt sowie laufend beaufsichtigt sein.

3.6.3    Ein Gerät, das einer gewerblichen Nutzung unterliegt, gilt nur dann als geschützt, wenn es aufgrund der Herstellerangaben auch für eine solche geeignet ist.

3.6.4    Schäden sind durch den Versicherungsnehmer nach Kenntnis unverzüglich (1-2 Werktage), jedenfalls vor Ablauf des Geräteschutzes, zu melden.

3.6.5    Der MTS Geräteschutz bezieht sich immer auf den jeweiligen Auslieferungszustand bzw. die Auslieferungskonfiguration des Gerätes, ohne nachträgliche Umbauten bzw. Aufrüstungen, in einer einzelnen Herstellerverpackung. In diesem Sinne sind das Gerät, modulare Set-Geräte oder das Originalzubehör auch nur im Rahmen dieser einzelnen Original-Herstellerverpackung geschützt.

3.6.6    Die Prämie sowie die Deckung für das Gerät bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne Stützungen (z.B. durch Hersteller oder Provider).

3.6.7    Schäden durch Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers sind bei geschützten Geräten auch während der Herstellergarantie gedeckt.

3.6.8    Der MTS Geräteschutz ist nur mit der Originalrechnung (keine Kopien) gültig.

3.6.9    Es gilt eine subsidiäre (nachrangige) Haftung als vereinbart. Garantien und/oder Gewährleistungen der Gerätehersteller für Geräte oder Geräteteile sind vorrangig leistungspflichtig. Andere bestehende Versicherungen, Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter gehen im Schadenfall vor. In diesen Fällen kann erst nach Nachweis der erfolglosen Inanspruchnahme eine Schadensregulierung durch den MTS Geräteschutz erfolgen. Eventuelle Differenzen zu anderen Haftungen (z.B. Zeitwert auf Neugerätewert) werden durch den MTS Geräteschutz gedeckt.

3.6.10    Durch hierzu befugte Fachleute durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen ausschließlich deren Haftung.

3.6.11    Falls während des Deckungszeitraumes des MTS Geräteschutzes das geschützte Gerät getauscht wurde (z.B. Garantietausch durch Hersteller etc.) müssen bei Einforderung einer Leistung auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorgelegt werden.

3.7    Ausschlussbeispiele (keine Deckung/kein Schutz):
Keine Deckung besteht insbesondere bei den im Folgenden angeführten Umständen. Diese Aufzählung ist, da ein Schutz nur nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Folders besteht, nicht vollständig (nicht taxativ).

3.7.1    Mit Ausnahme von leichter Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (Ungeschicklichkeit) besteht keine Deckung bei Eigen- oder Fremdverschulden.

3.7.2    Im Rahmen der Ungeschicklichkeit ist nur die leichte Fahrlässigkeit gedeckt. Jeglicher Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit, Missbrauch, mutwillige Beschädigung, Vorsatz, unsachgerechten Gebrauch, unsachgemäße Verwahrung oder vorhersehbar entstanden ist, gilt als Verletzung der Sorgfaltspflicht, daher vom Versicherungsnehmer in Kauf genommen und ist nicht gedeckt.

3.7.3    Schäden oder Kosten aus Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Herstellergarantie sind nicht gedeckt.

3.7.4    Schäden an der Software (auch Betriebssysteme, Firmware, Treiber, Hilfsprogramme etc.) sind nicht gedeckt. Der Versicherungsnehmer ist für die Programme, die Treiber, den Datenbestand und deren Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich. Daten- und Softwarebestandverluste aus den angeführten Schadensursachen können nicht geltend gemacht werden. Ebenso werden die Reparaturkosten für Probleme mit Software und Betriebssystemen, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Aufsetzen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht ersetzt.

3.7.5    Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind oder sich nachträglich als keine Hardwareschäden erweisen, sind nicht gedeckt. Dies betrifft auch eventuelle Kosten (Bearbeitungs-, Überprüfungs-Analysegebühren etc.) von Schadensanalysen ohne feststellbaren Hardwarefehler.

3.7.6    Wechseldatenträger, Hilfs- und Betriebsstoffe, Werkzeuge aller Art, vom Hersteller als Verbrauchsmaterial oder Verschleißteil Definiertes, jedenfalls aber externe Tastaturen, Mäuse, Fernbedienungen, Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Kohlebürsten, Keilriemen, Faltenbalge, Trommeln, Dichtungen, Lager und alle damit untrennbar verbundenen Teile, Lampen etc. sind nicht gedeckt. Dies betrifft auch sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Geräte erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen.

3.7.7    Externes Zubehör, das laufend mechanischen Belastungen ausgesetzt ist, wie Tastaturen und Mäuse sowie Zugaben und Werbegeschenke sind nicht gedeckt, auch wenn diese mit dem geschützten Gerät verpackt sind.


3.7.8    Schäden durch die Verwendung des geschützten Gerätes außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften sowie Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (Schäden wie Schrammen, Kratzer etc.), sind nicht gedeckt.

3.7.9    Defekt angelieferte Geräte sowie Serienfehler des Herstellers sind nicht gedeckt.

3.7.10    Es wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet. Ebenso sind Schadens-Folgeschäden in keinem Fall gedeckt. Es wird nur der Geräte-Primärschaden bzw. der primäre Schadenshergang für eine Schadensbeurteilung bzw. Deckung herangezogen.

3.7.11    Schäden bzw. Wertminderung durch normale, übliche Abnützung und Verschleiß; Schäden durch langfristige chemische, thermische, mechanische, elektrische oder elektromagnetische Einwirkungen auf das geschützte Gerät und/oder daraus entstehende Korrosion, Oxidation, Erosion und Ablagerungen sind nicht gedeckt.

3.7.12    Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch bei einer allmählichen Verschlechterung der Geräteleistung.

3.7.13    Ein Schadensfall, der durch Feuchtigkeit verursacht wurde, ist nur dann, im Sinne des vorliegenden Geräteschutzes, als solcher zu betrachten, wenn sich auch umgehend eine Funktionsstörung bzw. Funktionsverlust nach einem eindeutigen Schadensereignis einstellt. Wird das Gerät in der Folge weiter verwendet bzw. liegt kein umgehender Funktionsverlust oder kein eindeutiges Schadensereignis vor, entsteht der Schaden durch Korrosion, Oxidation, Erosion oder Ablagerungen aller Art und wird durch den Geräteschutz nicht gedeckt.

3.7.14    Schäden durch dritte Personen, durch Reparaturversuche oder Eingriffe dritter Personen bzw. durch Personen ohne entsprechende Autorisierung sind nicht gedeckt. Als dritte Person gilt jede Person oder Firma, die weder der Versicherungsnehmer noch die Versicherung ist. Ausgenommen davon sind vom Hersteller oder der Versicherung autorisierte Serviceunternehmen.

3.7.15    Schäden durch Haus-, Nutz- oder Wildtiere sind von einer Deckung ausgeschlossen.

3.7.16    Schäden durch die Verwendung von falschem oder schadhaftem Zubehör (z.B. Halterungen,
        Unterwassergehäuse etc.) sind nicht gedeckt.

3.7.17    Schäden durch Verlieren, Vergessen, unbeaufsichtigtes Liegenlassen oder durch ein sonstiges
    Verschwinden des Gerätes sind nicht gedeckt. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt
    werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden.

3.7.18    Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringung des Gerätes nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt. Ausgenommen davon ist die gänzliche Zerstörung des Gerätes durch höhere Gewalt.

3.7.19    Zusätzlich bzw. nachträglich gekauftes Zubehör oder Aufrüstungen sind nicht gedeckt.

3.7.20    Kalkschäden jeder Art gelten als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes bzw. als Verschleiß und sind nicht gedeckt.

3.7.21    Schäden durch Schweiß oder Kondenswasser sind nicht gedeckt.

3.7.22    Schäden bei oder durch sportliche Betätigungen sind nicht gedeckt. Diese Betätigungen verstehen sich im Rahmen dieses Vertrages als Risikoerhöhung. Ausgenommen davon sind Geräte, welche vom Hersteller für den sportlichen Einsatz vorgesehen und durch entsprechendes Zubehör geschützt sind.

3.7.23    Jegliche Risikoerhöhung zum normalen Gebrauch oder zu den normalen Umständen eines Gebrauches des geschützten Gerätes im Rahmen der in diesem Vertrag festgelegten Deckungen (z.B. Wohnsitz in Hochwassergebieten) ist anzumelden, wird im Anlassfall einzeln geprüft und etwaig genehmigt. Bei Unterlassung gelten Schäden infolgedessen als nicht gedeckt.

3.7.24    Schäden denen kein eigenständiger Vorfall zugeordnet werden kann, gelten als Allmählichkeitsschäden (Umwelt- und/oder benutzungsbedingt) und sind nicht gedeckt. Hiervon ausgenommen sind Schäden durch Material- und Herstellungsfehler.

3.7.25    Schäden durch den Einsatz oder die Inbetriebnahme eines Gerätes, dessen Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer bekannt sein musste, finden keine Deckung.

3.7.26    Für jedes privat oder gewerblich genutzte Gerät gelten die, vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen, Produktionsmengen, Betriebsstunden, Nutzungsvorschriften- und -mengen etc. Werden diese Vorgaben überschritten gilt dies als unsachgemäßer Gebrauch des Gerätes und wird vom Geräteschutz nicht gedeckt.

3.7.27    Für die Beurteilung bzw. Bewertung ob ein Schaden als gedeckt gilt oder nicht, ist die genaue Information über die Ursache des Schadens und den Schadenshergang unbedingt erforderlich. Der Versicherungsnehmer ist für das geschützte Gerät verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadensfall bei dem diese, dem Versicherungsnehmer zumutbare, Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, findet keine Deckung.
   
4.    Versicherung:
    In der MTS-Filiale erfolgt lediglich die Anmeldung und Abwicklung des Schadens. Sämtliche Beurteilungen und Prüfungen werden durch die Generali Versicherung AG oder deren Beauftragte durchgeführt.

    Generali Versicherung AG,
Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien,
Firmenbuch HG Wien, FB Nr. 38.641a
DVR Nummer 0603589

5.    Grundlagen der Versicherung und geltendes Recht:
5.1    Es liegen die AEVB sowie die ABS der Generali Versicherung AG in ihrer gültigen Fassung zu Grunde.
Diese sind jederzeit unter info@itonia.com abrufbar. Dieser Folder ist eine Kurzfassung der zugrunde liegenden Bedingungen. Diese werden durch den Folder abgeändert. Der Inhalt des Folders hat in jedem Fall Vorrang.

5.2    Auf diesen, zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Endkunden als Versicherungsnehmer zu Stande gekommenen Vertrag sind die, dem Endkunden als Verbraucher Schutz gewährenden, zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Endkunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzuwenden. Die gesamte Kommunikation erfolgt schriftlich in deutscher Sprache, eventuell notwendige Übersetzungskosten werden nicht erstattet.

6.    Aufsichtsbehörde :
    Finanzmarktaufsicht Österreich
    Praterstraße 23
    A-1020 Wien

7.    Rückfragen und Beschwerden:
7.1    Rückfragen sind ausschließlich an die MTS-Filiale zu richten .

7.2    Beschwerden können schriftlich an schaden@itonia.com, an die sachlich zuständige Schlichtungsstelle oder an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden.
   
8.    Vermittlung, Weitergabe, Storno:
8.1    Der MTS ist der Vermittler der Versicherungsleistung. Seine Daten befinden sich auf der Geräterechnung.

8.2    Da sich der MTS Geräteschutz auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät ohne weiteres innerhalb der Laufzeit weitergegeben / verkauft werden, der Schutz bleibt aufrecht, solange der neue Besitzer die
Rechte und Pflichten des Geräteschutzes übernimmt. Andernfalls erlischt der Schutz und es erfolgt keine anteilige Prämienrückvergütung.

8.3    Bei Rückgabe des versicherten Gerätes (Storno des Kaufes) innerhalb von 2 Wochen ab dem Datum des Erstkaufes des Gerätes ist auch ein Storno der Versicherung mit Prämienrückvergütung möglich. Auch danach ist ein Storno möglich, allerdings erfolgt keine Prämienrückvergütung. Beide Fälle sind nur möglich solange kein Schaden am geschützten Gerät entstanden ist oder angemeldet wurde.

Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Alle Versicherungsprämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. Preis-, Prämienänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand 1.2.2010.
 

Finazierung Santander Consumer Bank - Warenkorbfinanzierung

Um welche Zahlungsweise handelt es sich?

Der Ratenkauf der Santander Consumer Bank bietet Ihnen eine einfache Bezahlmöglichkeit, um Ihre Bestellung bequem von zu Hause aus in festen Raten zu finanzieren. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Laufzeit oder die Monatsrate bei der Santander Consumer Bank individuell festzulegen.

Die Vorteile der Telzahlung:

• online bestellen und den Ratenkauf direkt im Anschluss beantragen

schnelle Bearbeitung Ihrer Finanzierung durch die Santander Consumer Bank

• feste Ratenzahlungen zu attraktiven Konditionen

•  freie Wahl der Raten oder der Laufzeit

Infos:

•  der Kaufvertrag kommt erst nach der endgültigen Genehmigung der Santander Consumer Bank mit dem Versand der Bestellung an Sie zustande. Sollte der Ratenkauf durch die Santander Consumer Bank nicht möglich sein, können Sie jederzeit eine alternative Zahlungsart auswählen und Ihren Einkauf so abschließen. Sollten Sie keine weitere Zahlungsart ausgewählen, wird der Einkauf kostenlos storniert.

•  Die Teilzahlung wird bei der Santander Consumer Bank einfach storniert, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen melden, um die Bestellung zurückzugeben. Ihnen entstehen keine Kosten.

Bedingungen:

• Mindestbestellwert 380.- Euro.

• Käufer und Kreditnehmer müssen identisch sein.

• Verbraucherkredit nur für Privatpersonen.

• Hauptwohnsitz, Beschäftigunsverhältniss und Gehaltskonto in Österreich

• Erfüllung banküblicher Bonitätskriterien vorausgesetzt.

Der genaue Ablauf:

•  Legen Sie Ihre gewünschten Artikel in den Warenkorb und führen Sie den Bestellprozess normal aus.

•  Bei Zahlungsart wählen Sie "Ratenkauf - Teilzahlung " der Santander Consumer Bank aus.

•  Danach werden Sie zum Finanzierungsantrag der Santander Consumer Bank automatisch weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Wunschlaufzeit festlegen. Anschließend geben Sie die erforderlichen Daten in das Onlineformular ein.

•  Die Santander Consumer Bank prüft Ihren Antrag sofort und Sie erhalten innerhalb weniger Sekunden eine Kreditentscheidung: Entweder mit dem Status „vorläufig genehmigt“ oder mit dem Status "offen".

•  Status "offen" bedeutet, dass Ihr Antrag derzeit leider nicht von der Santander Consumer Bank online bearbeitet werden kann - Sie haben dann die Möglichkeit, eine andere Zahlungsweise im Shop auszuwählen.

•  Wurde Ihr Antrag "vorläufig genehmigt", drucken Sie bitte - wie beschrieben, Ihren persönlichen Kreditvertrag aus.

•  Den vollständigen, unterschriebenen Kreditvertrag senden Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes (gültigen Personalausweis, Führerschein bzw. Reisepass) per Post an die Santander Consumer Bank.

•  Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Kreditvertrages durch die Santander Consumer Bank erhalten Sie und MTS-Shop eine endgültige Genehmigung per E-Mail - Dauer ca. 3 Werktage.

•  Danach versenden wir Ihre Bestellung umgehend an Ihre gewünschte Lieferadresse.

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Online Reservierung zur Abholung

Eine Reservierung von lagernder Ware in unserer Geschäftsstelle ist kostenlos.
Sie erhalten eine gesonderte Abholbescheinigung sobald die gewünschte Ware in der gewünschten Stückzahl aufliegt.
Erfolgt innerhalb von zwei Werktagen keine Abholung, wird die Reservierung automatisch storniert.
Der Kaufpreis wird bei Behebung der Reservierung fällig, wir akzeptieren Bar- und Bankomatzahlung.

Zustellung per Paketdienst (bis 30kg)

Bei Verfügbarkeit aller bestellten Produkte und einem Bestelleingang vor 12:00 Uhr wird die Sendung noch am gleichen Werktag versendet und normalerweise am nächsten Werktag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr zugestellt. Mit unserer Bestätigungsmail erhalten Sie die Versandnummer zu Ihrer Sendung.
Sie haben die Möglichkeit beim Bestellvorgang zwischen folgenden Speditionen zu wählen: österreichische Post AG, DPD und GLS.

Zustellung per Spedition ab 31kg (Wien - Palettenversand)

Bei Verfügbarkeit aller bestellten Produkte und einem Bestelleingang vor 12:00 Uhr wird die Sendung noch am gleichen Werktag versendet und normalerweise am nächsten Werktag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr zugestellt. Mit unserer Bestätigungsmail erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung über den Versand.
Der Versand wird pauschal je Sendungseinheit mit EUR 120,00 inkl. USt. verrechnet (Angebot nur für Raum Wien).
 

Paketentgelte für:

kg/Versand GLS DPD Post
2 € 6,30 n.A. € 8,20
3 n.A. € 6,60 € 9,60
5 € 6,70 € 7,40 € 11,00
10 € 8,30 € 8,80 € 13,00
15 € 9,20 € 9,70 € 18,40
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